§11TSchG
Nach einem theoretischen Sachkundenachweis (D.O.Q.-Test TGI), einem Fachgespräch und der Überprüfung meines Hundes im häuslichen Umfeld, wurde mir die unbefristete ordnungsbehördliche Erlaubnis nach §11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 a) Tierschutzgesetz zum gewerbsmäßigen Halten eines Hundes und dessen Einsatz für die tiergestützten Pädagogik und Therapie durch den Kreis Borken erteilt.
Ich besuche jährlich Fortbildungsveranstaltungen, um mein Wissen zu erweitern und zu aktualisieren.
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